
Ernährungssicherung braucht Vielfalt
Weniger Unternehmen, höhere Risiken
Weniger Unternehmen, höhere Risiken
Umso alarmierender sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Universität Freiburg zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung. Demnach ist die Zahl der deutschen Unternehmen in diesem Bereich zwischen 2002 und 2022 um etwa 44 Prozent auf etwa 25.000 gesunken. Besonders betroffen sind die Mühlenwirtschaft sowie das Bäcker- und Fleischerhandwerk, wo die Zahl der Betriebe sogar um bis zu 60 Prozent zurückging – und mit ihnen vor allem mittelständisch geprägte Unternehmen. Gleichzeitig konzentriert sich die Industrie zunehmend auf einige wenige große Akteure, die immer größere Teile des Marktes kontrollieren.
Prof. Dr. Arnim Wiek, Leiter der Studie und Inhaber der Humboldt-Professur für Nachhaltige Ernährungswirtschaft an der Universität Freiburg, bringt die Folgen dieser Entwicklung auf den Punkt: „Je stärker die Lebensmittelverarbeitung in wenigen Großunternehmen konzentriert ist, desto anfälliger wird das Ernährungssystem bei Störungen. Fallen Konzerne aus oder sind deren globale Lieferketten gestört, wird es für die immer weniger verbleibenden regionalen Verarbeiter immer schwieriger, diese Ausfälle zu kompensieren.“Außerdem sind viele der größten Lebensmittelkonzerne nicht deutschen Ursprungs und setzen daher in Krisenfällen vermutlich ihren Fokus auf die Versorgung ihres Heimatmarktes, zumal wenn die Regierungen vor Ort „ihre“ Unternehmen als Teil der kritischen Infrastruktur und primär zur Versorgung der eigenen Bevölkerung einstufen und befehligen.
Die Forscherinnen und Forscher sehen darin ein wachsendes Risiko für die Resilienz des Ernährungssystems. Diese Entwicklung geht auch an der Süßwarenindustrie nicht spurlos vorbei. Gerade in Krisenzeiten empfehlen Behörden, einen Lebensmittelvorrat anzulegen.
Süßwaren und Knabberartikel als Teil der Krisenvorsorge
Ein Blick auf die offiziellen Vorsorgeempfehlungen zeigt: Süßwaren gelten dort keineswegs als „Luxusartikel“. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt Haushalten einen Lebensmittelvorrat für mindestens zehn Tage und nennt in seiner Liste geeigneter Vorratslebensmittel neben klassischen Grundnahrungsmitteln auch Produkte der Süßwarenbranche wie Zwieback und Nüsse. Auch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt, Süßwaren als Bestandteil eines Notvorrats zu lagern. Süßwaren und Knabberartikel machen deshalb Sinn, weil die Produkte gut verpackt in aller Regel lange haltbar, sehr gut lagerfähig und sofort verzehrfertig sind. Sie schmecken gut und liefern in dichter Form notwendige Makronährstoffe, was im Krisenfall für die Versorgung sinnvoll oder gar notwendig werden kann. Vor allem auch, wenn anderweitig Lebensmittelknappheit herrscht und/oder der Strom länger ausfällt und so Speisen weder gekühlt noch gegart werden können.
Ohne Hersteller keine Lebensmittel
Gerade für die Süßwarenindustrie ergibt sich ein Spannungsfeld: Einerseits gelten viele ihrer Produkte als Teil der krisenorientierten Grundversorgung. Andererseits ächzen gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe, die der Freiburger Studie zufolge am stärksten vom Strukturwandel betroffen sind, unter hohen Energie- und Rohstoffkosten, andauerndem Fachkräftemangel und immer mehr neuen und komplexeren regulatorischen Anforderungen.
Die Ergebnisse der Freiburger Studie und aktuelle Entwicklungen in der Branche zeigen, dass Ernährungssicherung nicht bei der Frage endet, welche Lebensmittel im Krisenfall verfügbar sein sollen. Vielmehr setzt sie eine leistungs- und wettbewerbsfähige Lebensmittelindustrie voraus. Wer die Resilienz des Ernährungssystems stärken möchte, sollte deshalb auch die Rahmenbedingungen für die Unternehmen im Blick behalten. Es gilt: Nur wirtschaftlich starke Hersteller können langfristig ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Und das gilt auch für zunächst primär als genussbringende und Freude bereitende hergestellte Süßwaren und Knabberartikel, die im Krisenfall auch Teil des Grundsicherungskorbs sein sollen.